Bericht in der Publikation Who is Who / Expertenbericht mit Burkhard Mülln – 2026
Seit dem 1. Januar 2019 profitieren Beschäftigte in ganz Deutschland von einem Rechtsanspruch auf berufliche Weiterbildung.
Das sogenannte Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) ermöglicht es nun allen Arbeitnehmern (m/w/d), ihre beruflichen Kompetenzen auszubauen – unabhängig von Alter, Qualifikationsniveau oder Betriebsgröße.
Firmen können dank des Qualifizierungschancengesetzes einen Bildungsgutschein für ihre Mitarbeiter (m/w/d)beantragen.
Ein starker Partner bei der Umsetzung dieser Weiterbildungen ist die Fahrschule B. Mülln, ein zertifiziertes Ausbildungscenter für Verkehr und Sicherheit.
Als Bildungsträger mit Schwerpunkt auf den Transport-, Bau-, Verkehrs- und Logistikbereich bietet die Fahrschule B. Mülln ein umfassendes Kursangebot, das zu 100 % durch die Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter oder die Rentenversicherung gefördert werden kann. (…)
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