B / B17
Mindestalter / Vorbesitz / Unterlagen für Antrag
Mindestalter: 18 oder 17 Jahre (im Rahmen des Begleiteten Fahren)
Für dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein.
Vorbesitz: Nein
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
PKW Führerscheinklasse B / B17
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A – bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Mitführen von Anhängern:
- Alle Anhänger bis 750 kg zGM
- Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt
Ausbildung / Prüfung
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie und Praxis
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Die Führerscheinklasse B können sie auch mit unserem Automatikfahrzeug belegen.
Außerdem bieten wir für Menschen mit Handicap eine behindertengerechte Führerscheinausbildung an.
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