PKW Führerscheinklasse B / B17

B / B17

PKW Führerscheinklasse B / B17 – Informationen

Mindestalter / Vorbesitz / Unterlagen für Antrag

Mindestalter: 18 oder 17 Jahre (im Rahmen des Begleiteten Fahren)

Für dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein.
Vorbesitz: Nein 
Eingeschlossene Klassen: AM, L

Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt

PKW Führerscheinklasse B / B17

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A – bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • Mitführen von Anhängern:
    • Alle Anhänger bis 750 kg zGM
    • Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt

Ausbildung / Prüfung

Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie und Praxis

Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.


Die Führerscheinklasse B können sie auch mit unserem Automatikfahrzeug belegen.
Außerdem bieten wir für Menschen mit Handicap eine behindertengerechte Führerscheinausbildung an. 

Hier klicken & Weitere Informationen erhalten Sie über unsere telefonische Beratung oder Kontaktformular

Bilder vom Ausbildungsfahrzeug für b / B17

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