Module gem. BKrFQG

Modul 1

Eco-Training &
Assistenzsysteme

  • 1.1 Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette
  • 1.2 Kenntnis der technischen Merkmale und Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
  • 1.3 Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs

Modul 2

Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber

  • 2.1 Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr
  • 2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
  • 2.3 Kenntnis der Vorschriften für den Personenkraftverkehr

Modul 3

Gefahrenwahrnehmung

  • 1.2 Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
  • 1.3a Fähigkeit, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich anzupassen
  • 1.5 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
  • 1.6 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch
  • richtige Benutzung des Fahrzeugs
  • 3.1 Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • 3.4 Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
  • 3.5 Fähigkeiten zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen

Modul 4

Schadensprävention

  • 1.4 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
  • 2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
  • 3.1 Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • 3.2 Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
  • 3.3 Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
  • 3.6 Fähigkeiten zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
  • 3.7 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeld des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung
  • 3.8 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenkraftverkehrs und der Marktordnung

Modul 5

Sicherheit für Ladung & Fahrgast

  • 1.4 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
  • 1.5 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
  • 1.6 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch
  • richtige Benutzung des Fahrzeugs

zu je 7 Std. = insgesamt 35 Std.

 

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Förderung

Förderungen sind zum Beispiel möglich durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter, Rentenversicherung.

BERATUNGSGESPRÄCH

Wir setzen uns gerne in einem individuellen Beratungsgespräch mit Ihnen zusammen und arbeiten Ihre Möglichkeiten der Förderung aus.

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