Mindestalter: 16 Jahre für bbH bis 40 km/h und 18 Jahre für bbh über 40 bis 60 km/h
Vorbesitz: Nein
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
a) Zugmaschinen mit einer bbH von max. 60 km/h,
b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von max. 40 km/h,
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.
Ausbildung: Theorie
Prüfung: Theorie
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für Verkehr & Sicherheit
Fahrschule B. Mülln
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