Bedienerschein
Baumaschinenführer
Baumaschinenführer
Fachkraft
Kursbeschreibung
Fachkraft Baumaschinenfüher
Kursbeschreibung / Unterrichtsinhalte
Ausbildung nach DGUV Vorschrift 1 (ehem. BGV A1) und DGUV Regel 100-500 (ehem. BGR 500) Kapitel 2.12. Es werden Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, welche zum sicheren Betrieb von Erdbaumaschinen erforderlich sind. Theoretische Ausbildung mit den Schwerpunkten gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Grundlagen, Anforderungen an Bediener, Unternehmer und Baumaschine, Einflussfaktoren auf die Standsicherheit. Praktische Ausbildung auf Minibagger, Mobilbagger, Raupenbagger, Dumper, Radlader mit unterschiedlichen Anbau Geräten. Trägerinterne theoretische und praktische Abschlussprüfung.
Lehrgangsziel / Bildungsziel /
Arbeitsmarktrelevanz:
Fachkraft für die Bedienung für Baumaschinen, um qualifiziert Fahrzeuge auf Baustellen führen zu können, sowie Erwerb der Qualifikation des Baumaschinenführers nach berufsgenossenschaftlichen und bauwirtschaftlichen Vorgaben mit trägerinterne Abschlussprüfung, da am Arbeitsmarkt akuter Fachkräftemangel im Bausektor mit der Qualifikation zur professionellen Maschinenbedienung herrscht.
Anmelde- / Zugangsvoraussetzungen
für Teilnehmer:
18 Jahre, körperliche, geistige und charakterliche Eignung, sowie fundierte Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
Veranstaltungsort
Bahnhofstraße 29
73257 Köngen
dauer / Ausbildungszeit
8 Wochen in Vollzeit
Termine auf Anfrage
Unterrichtsstunden
in Theorie und Praxis:
Theorie: 88 UE
Praxis: 312 UE
Gesamt: 400 UE
ca. 2 Monate
Bedienerschein Baumaschinenführer Informationen
Den Schein zum Baumaschinenführer beinhaltet verschiedene Baumaschinen für Hochbau, Erd- und Tiefbau sowie für den Straßenbau.
Sie können den Schein bei uns jederzeit nach den berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen der BGG/GUV-G966 machen. Mit Bildungsgutschein über die Agentur für Arbeit, Wegebau, Jobcenter, Privat oder für eine Firma.
Unsere Ausbildung soll den Teilnehmern die erforderlichen theoretischen wie praktischen Kenntnisse zum sicheren Umgang vermitteln und erfüllt gleichzeitig dem Unternehmer die gesetzliche Verpflichtung.
NEU: Das Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung BGG/GUV-G 966 verpflichtet seit April 2010 zur Ausbildung!
Zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken ist eine fortwährende Aktualisierung Ihres Wissens wichtig. Nicht nur das Arbeitsschutzgesetz, sondern auch berufsgenossenschaftliche Vorgaben sehen Erstausbildung und jährliche Fortbildungen für unterschiedlichste Tätigkeitsbereiche vor (Vorschrift: BGV A1 §7). So können Gefahren rechtzeitig erkannt und geeignete Gegenmaßnahmen getroffen werden.
Der sichere Umgang mit Arbeitsbühnen und auch Ladekränen und Staplern setzt voraus, dass der Bediener Kenntnisse über das fahrphysikalische Verhalten sowie die sichere Bedienung der Geräte hat. Die steigenden Unfallzahlen der Praxis zeigen jedoch, dass die erforderlichen Grundkenntnisse im Umgang damit fehlen.
Profitieren Sie von unseren Schulungen, die wir passgenau auf Ihre Wünsche abstimmen. Sprechen Sie uns an – wir erstellen gerne ein unverbindliches Angebot.
Hier klicken & Weitere Informationen erhalten Sie über unsere telefonische Beratung oder Kontaktformular
Förderung
Förderungen sind zum Beispiel möglich durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter, Rentenversicherung.
BERATUNGSGESPRÄCH
Wir setzen uns gerne in einem individuellen Beratungsgespräch mit Ihnen zusammen und arbeiten Ihre Möglichkeiten der Förderung aus.