Motorrad Führerscheinklasse B196
(125 ccm)

B196

Motorrad Führerscheinklasse Motorrad Führerscheinklasse B196

Mindestalter / Vorbesitz / Unterlagen für Antrag

Mindestalter: 25 Jahre
Mindestens 5 Jahre im Besitz von Führerschein Klasse B

Klasse B mit der Schlüsselzahl 196

Seit dem 1. Januar 2020 dürfen Inhaberinnen und Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse B in Deutschland durch eine spezielle Fahrerschulung auch Leichtkrafträder bis 125 cm³ Hubraum, 11 kW Nennleistung und einem Leistungsgewicht von maximal 0,1 kW/kg fahren.

Damit können Sie ohne zusätzliche Prüfung Motorräder der Klasse A1 führen – ausschließlich in Deutschland (keine Fahrten ins Ausland).

Ausbildung / Prüfung

5 x 90 min Praxis
4 x 90 min Theorieunterricht (Motorrad)

Ohne Prüfung.
Es wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt – diese muss beim Landratsamt mit einem Passbild und dem bisherigen Führerschein vorgelegt werden.

Voraussetzungen für die Eintragung der Schlüsselzahl 196

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Klasse-B-Führerschein seit mindestens 5 Jahren
  • Erfolgreiche Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung bei einer Motorradfahrschule
    (Beginn der Schulung bereits ab 24 Jahren möglich)
  • Vorlage der Teilnahmebescheinigung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
    (Der Eintrag der Schlüsselzahl 196 muss innerhalb eines Jahres nach Schulungsabschluss erfolgen.)

Nachweis und Dokumentation

Nach der Schulung stellt die Fahrschule eine Teilnahmebescheinigung aus.
Mit dieser erhalten Sie von Ihrer Fahrerlaubnisbehörde einen neuen Führerschein, in dem bei Klasse B die Schlüsselzahl 196 eingetragen ist.
Dieser Eintrag berechtigt Sie, Leichtkrafträder der Klasse A1 zu fahren.

Benötigte Unterlagen für die Beantragung

  • Biometrisches Passbild
  • Bescheinigung der Fahrschule über die Fahrerschulung gemäß Anlage 7b der Fahrerlaubnis-Verordnung

Verordnung Umfang und Inhalte der Schulung Theorie (mindestens 4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten)

Behandelt werden unter anderem:

  • Besonderheiten des Motorradfahrens
  • Spezielle Risiken und Gefahren für Motorradfahrer
  • Fahrtechnik, Fahrphysik und fahrdynamisches Verhalten

Praxis (mindestens 5 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten)

Die praktische Ausbildung erfolgt auf Übungsplätzen und im Realverkehr.
Typische Inhalte:

  • Fahrzeugbeherrschung in niedriger Geschwindigkeit
  • Slalom- und Kreisfahrt
  • Brems- und Ausweichübungen, Gefahrenbremsung
  • Fahrten im Realverkehr (Überland, Autobahn, innerorts)

Fahrzeuge für die Schulung

Die Schulung wird mit Leichtkrafträdern der Klasse A1 durchgeführt:

  • Hubraum bis 125 cm³
  • Nennleistung bis 11 kW
  • Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg

Wir stellen Ihnen für die Motorradausbildung die komplette Schutzkleidung (Helm, Jacke, Hose, Handschuhe und Stiefel) zur Verfügung. Die Ausleihe ist im Ausbildungspreis bereits inbegriffen, es entstehen hierfür keine zusätzlichen Kosten.

Hier klicken & Weitere Informationen erhalten Sie über unsere telefonische Beratung oder Kontaktformular

Bilder vom Ausbildungsfahrzeug

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