PKW Führerschein B197
Die neue Führerscheinklasse
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B197
Mindestalter / Vorbesitz
Mindestalter: 18 oder 17 Jahre (im Rahmen des Begleiteten Fahren)
Für dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein.
Vorbesitz: Nein
Eingeschlossene Klassen: AM, L
notwendige Unterlagen
für Antrag
- Kopie vom gültigen Personalausweis oder Pass
- Biometrisches Lichtbild
- Sehtestbescheinigung
- Nachweis Erste-Hilfe-Kurs
Weitere Infos: Leitfaden zum Führerschein
PKW Führerschein B197
Die neue Führerscheinklasse
Klasse B mit Schlüsselzahl 197 ist keine eigene Klasse, sondern eine Erweiterung des Automatikführerscheins (SZ 78).
Fahrzeugart: Pkw und leichte Lkw
Die Grundausbildung findet zu einem Großteil auf einem Automatikfahrzeug statt. Sie kann auch mit einem Schaltfahrzeug begonnen werden.
Es sind 10 Fahrstunden und eine 15 minütige „Prüfungsfahrt“ mit eurem Fahrlehrer fällig, die gerne auch in die laufende Fahrausbildung eingebettet sein können. Final bekommt ihr dann eine Teilnahmebescheinigung für die Fahrerschulung B197 zur Vorlage in der Fahrerlaubnisbehörde. Es wird eine weitere Schlüsselzahl (197) eingetragen. Jetzt dürft ihr auch wieder ganz regulär Schaltgetriebe fahren.
Die Prüfungsvorbereitung und die Feststellung der Prüfungsreife findet auf einem Automatikfahrzeug statt.
Ausbildung / Prüfung
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie und Praxis
Außerdem bieten wir für Menschen mit Handicap eine behindertengerechte Führerscheinausbildung an.
Hier klicken & Weitere Informationen erhalten Sie über unsere telefonische Beratung oder Kontaktformular