Motorrad Führerscheinklasse
AM / Kleinkrafträder

AM / Kleinkrafträder

Motorrad Führerscheinklasse AM / Kleinkrafträder – Informationen

Mindestalter / Vorbesitz / Unterlagen für Antrag

Mindestalter: 15 Jahre

Vorbesitz: Nein
Eingeschlossene Klasse: – 

Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Motorrad Führerscheinklasse AM / Kleinkrafträder -Informationen

Für alle AM-Fahrzeuge gilt: 

  • bbH 45 km/h 
  • Hubraum – Verbrennungsmotor max. 50 cm³ – Dieselmotor max. 500 cm³ 

a) Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klasse L1e-B8) ohne Beiwagen (Ausnahme: die Klasse AM wurde vor dem 24.08.17 erteilt); Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW. 

b) Dreirädrige Kleinkrafträder (EU-Klasse L2e8) Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW; Leermasse max. 270 kg (Ausnahme: die Klasse AM wurde vor dem 24.08.17 erteilt).

c) Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (EU-Klasse L6e8) Sitzplätze max. 2; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW; Leermasse max. 425 kg.

Ausbildung / Prüfung

Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie und Praxis

 

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Bilder vom Ausbildungsfahrzeug

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