Beschleunigte Grundqualifikation (BGQ)

Jetzt Neu bei uns!

Beschleunigte Grundqualifikation LKW
abends für berufstätige!

Förderung über einen Bildungsgutschein möglich!

Warum die beschleunigte Grundqualifikation wichtig ist:

Zunächst ist zu beachten, dass alle Fahrer (m/w/d), die ein Fahrzeug der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE über 3,5to zulässige Gesamtmesse im gewerblichen Verkehr auf öffentlichen Straßen einsetzen, dem BKrFQG unterliegen.

In der Fahrpersonalverordnung sind bundesweite Ausnahmen geregelt, wie z.B. bei Einsatzfahrzeugen oder die Handwerkerregelung. Gerade Letztere ist an strikte Auflagen geknüpft, die alle erfüllt werden müssen, damit die Ausnahme auch greift. Wird nur ein Kriterium nicht erfüllt, entfällt die Ausnahme und es gelten die Regelungen des BKrFQG (Lenk- und Ruhezeiten, beschleunigte Grundqualifikation, Module). Bußgelder von bis zu 5.000 € für den Fahrer und bis zu 20.000 € für das Unternehmen stehen im Raum.

Haben Sie Fahrer (m/w/d), die unter Handwerkerregelung fallen?

 Sind Sie sicher, dass alle Kriterien erfüllt sind, um von der Ausnahme zu profitieren? Oder möchten Sie das Risiko von hohen Bußgeldern vermeiden? Dann handeln Sie schnell und melden Sie sich oder Ihre Fahrer noch heute zur beschleunigten Grundqualifikation an

Start:
März 2025 oder September 2025
Dauer: 6 Monate

Kursbeschreibung:

Beschleunigte Grundqualifikation LKW (abends)
140 Std. inkl. 10 Fahrstunden á 60 Minuten

Schulungstermine:
Montags und Mittwochs 17:15 – 20:30 Uhr
ohne Samstags

Start:
17.03.2025
15.09.2025

Dauer: 6 Monate
Einstieg jederzeit möglich

 

Beschleunigte Grundqualifikation (BGQ)

Beschleunigte Grundqualifikation (BGQ)
Bus / LKW Weiterbildung

Berufskraftfahrer benötigen zum Transport im Güterkraft- und Personenverkehr eine Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG). Betroffen sind in der Regel Fahrer, die die C- oder D-Führerscheinklassen erwerben wollen (Fahrzeuge über 3,5 t) und diesen dann haupt- oder nebenberuflich nutzen möchten. Zudem muss alle fünf Jahre eine Weiterbildung zur Berufskraftfahrerqualifikation erfolgen. Bislang wurde der Nachweis der Qualifikation mit der Schlüsselzahl 95 im Führerschein des Fahrers eingetragen. Dies ändert sich jedoch ab dem Jahr 2021. Gemäß EU-Vorgaben wird die Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein ab Mai 2021 durch den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) abgelöst.

WAS BEDEUTET DAS FÜR DEN KRAFTFAHRER?

Seit dem 10.09.2009 müssen alle Neueinsteiger, die gewerblich ein Fahrzeug der Klasse C1, C1E, C oder CE und seit 10.09.2008, die gewerblich ein Fahrzeug der Klasse D1, D1E, D oder DE fahren möchten, über die sogenannte Grundqualifikation verfügen. Diese kann wie folgt erlangt werden:

  • Führerscheine, welche vor dem 10.09.2008 (Bus) oder 10.09.2009 (LKW) ausgestellt wurden, benötigen keine beschleunigte Grundqualifikation, sondern können nur die Module besuchen um den FQN (Fahrerqualifizierungsnachweis, alt: Schlüsselzahl 95) eintragen zu lassen.
  • Beschleunigte Grundqualifikation als vollständige Prüfung (Theorie und Praxis) bei der IHK
  • Berufsausbildung als Berufskraftfahrer

BESONDERHEIT UMSTEIGER:

LKW-Fahrer, die ihre Tätigkeit auf den Personenverkehr ausweiten möchten, oder Busfahrer, die als LKW-Fahrer tätig seinen wollen bezeichnet man als Umsteiger.

Diese können die Dauer der Prüfung reduzieren. Die Unterrichtsdauer wird in dem Fall auf 35 Stunden in der Theorie und 2,5 Stunden in der Praxis reduziert.

REGELMÄSSIGE WEITERBILDUNG

Die Verlängerung der Gültigkeit einer Grundqualifikation erfolgt durch eine verpflichtende Weiterbildung von 35 Stunden Schulung alle 5 Jahre. Die Weiterbildung kann auch in Ausbildungseinheiten von jeweils 7 Stunden erworben werden.

NEUEINSTEIGER:

Theorieunterricht: 130 UE á 60 min.
Praktisch: 10 UE á 60 min.
IHK-Prüfung: 90 min.

UMSTEIGER:

Theorieunterricht: 35 UE á 60 min.
Praktisch: 2,5 UE á 60 min.
IHK-Prüfung: 45 min.

Mindestalter:

Führerscheinklasse C/CE: 21 Jahre

Führerscheinklasse C1/C1E: 18 Jahre

Führerscheinklasse D/DE
21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km)
sonst 23 Jahre

 

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Förderung

Förderungen sind zum Beispiel möglich durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter, Rentenversicherung.

BERATUNGSGESPRÄCH

Wir setzen uns gerne in einem individuellen Beratungsgespräch mit Ihnen zusammen und arbeiten Ihre Möglichkeiten der Förderung aus.

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