Förderung nach dem
Qualifizierungschancengesetz
(für Arbeitgeber)

Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz (ehem. WeGebAU)

Firmen können dank dem Qualifizierungschancengesetz einen Bildungsgutschein für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantragen. Unsere Kurse können über die Agentur für Arbeit mit bis zu 100 % gefördert werden! Das Ziel ist, die Bereitschaft zur Weiterbildung anzustoßen.

Was bedeutet Qualifizierungschancengesetz (ehem. WeGebAU)?

Das Programm wurde 2006 von der Agentur für Arbeit mit dem Ziel ins Leben gerufen, einem konjunkturell bedingten Arbeitsplatzverlust von Geringqualifizierten und älteren Beschäftigten entgegenzuwirken, indem diesen Risikogruppen eine geförderte Weiterbildung ermöglicht wird. Im Rahmen des Konjunkturpaket II von 2008 wurden auch qualifizierte Mitarbeiter in den förderungsfähigen Personenkreis aufgenommen und wurde 2020 von WeGebAU zur Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz umgewandelt.

Wer wird gefördert?

  •         Gering qualifizierte Beschäftigte mit dem Ziel, direkt oder schrittweise einen Berufsabschluss zu erwerben
  •         Personen, die mindestens 3 Jahre einer beruflichen Tätigkeit nachgehen und deren Berufsabschluss mindestens 4 Jahre zurückliegt.
  •         Personen, die bisher noch keine Förderung über das Chancenqualifizierungsgesetz erhalten haben
  •         Qualifizierte Beschäftigte, denen im Rahmen einer Fortbildung Fertigkeiten, Kenntnisse oder Fähigkeiten vermittelt werden

Was wird gefördert?

Zuschüsse zu Lohn- und Fortbildungskosten (bis zu 100%) sind im Einzelnen möglich. Förderung ausschließlich für Weiterbildungskurse mit mehr als 160 UE (1UE = 45Min) Umfang.

Förderleistungen

Weiterbildungskosten

  • bis 9 Beschäftigte > bis zu 100%
  • 10-249 Beschäftigte > bis zu 50 %
  • 250-2499 Beschäftigte > bis zu 25%
  • Ab 2500 Beschäftigten > bis zu 20%

Arbeitsentgeltzuschüsse

  • bis 9 Beschäftigte > bis zu 75%
  • 10-249 Beschäftigte > bis zu 50 %
  • 250-2499 Beschäftigte > bis zu 25%
  • Erfolgt die Teilnahme an einer Weiterbildung mit dem Ziel einen Berufsabschluss zu erwerben, ist eine Förderung von bis zu 100% möglich.

Antragstellung? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen.
Telefonische Beratung & Informationen

Fax. (0 70 24) 8 03 61 18

Nach oben scrollen