Mehr Erfolg durch
qualifizierte Fahrer (m/w/d)
dank QCG -Förderung!

Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz (ehem. WeGebAU)

Firmen können dank des Qualifizierungschancengesetzes einen Bildungsgutschein für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantragen. Unsere Kurse können über die Agentur für Arbeit mit bis zu 100 % gefördert werden! Grundlage ist der § 82 SGB III des Qualifizierungschancengesetzes. Mehr dazu hier.

Berufliche Weiterbildung für Ihr Personal:
Mit der Fahrschule B. Mülln durchstarten

Seit dem 1. Januar 2019 profitieren Beschäftigte in ganz Deutschland von einem Rechtsanspruch auf berufliche Weiterbildung. Das sogenannte Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) ermöglicht es nun allen Arbeitnehmern (m/w/d), ihre beruflichen Kompetenzen auszubauen – unabhängig von Alter, Qualifikationsniveau oder Betriebsgröße. Firmen können dank des Qualifizierungschancengesetzes einen Bildungsgutschein für ihre Mitarbeiter (m/w/d) beantragen.

Ein starker Partner bei der Umsetzung dieser Weiterbildungen ist die Fahrschule B. Mülln, ein zertifiziertes Ausbildungscenter für Verkehr und Sicherheit. Als Bildungsträger mit Schwerpunkt auf den Transport-, Bau-, Verkehrs- und Logistikbereich bietet die Fahrschule B. Mülln ein umfassendes Kursangebot, das zu 100 % durch die Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter oder die Rentenversicherung gefördert werden kann.

Besonders beliebt sind Weiterbildungen wie der Lkw- und Busführerschein inklusive beruflicher Grundqualifikation (BGQ). Alle Kurse sind AZAV-zertifiziert, erfüllen damit höchste Qualitätsstandards und können gefördert werden. Die Bundesagentur für Arbeit bezahlt die Lehrgangskosten. Stellen Unternehmen ihre Arbeitnehmer während der Weiterbildung bei vollem Gehalt frei, gewährt die Bundesagentur zusätzlich auch Lohnkostenzuschüsse.

Vorteile auf einen Blick

  • 🔺 Bis zu 100 % Förderung der Lehrgangskosten (wie z.B. LKW- und Busführerschein, BGQ usw.)

  • 🔺 Zuschüsse zum Gehalt bei Freistellung durch den Arbeitgeber

  • 🔺 Berufsbegleitende und flexible Kurse – auch für Teilzeitkräfte geeignet

  • 🔺 Kostenlose, unverbindliche Beratung

  • 🔺 Praxisnahe Schulung durch erfahrene Dozenten

Die Fahrschule B. Mülln unterstützt seit mehr als 36 Jahren sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen bei der Auswahl und Beantragung der passenden Weiterbildungsmaßnahmen. Der Nutzen liegt auf der Hand: Unternehmen profitieren von besser qualifizierten Mitarbeitern (m/w/d), Arbeitnehmer (m/w/d) sichern ihre Zukunft auf dem Arbeitsmarkt.

Sie haben Fragen zum Thema Transport, Bau, Verkehr und Logistik und allen dazugehörigen Ausbildungen? Wir bieten Qualifizierungs- und Förderungsberatung   für Sie und Ihre Mitarbeiter (m/w/d). Wir unterstützen Sie bei der Akquise von neuen Fahrern (m/w/d) durch unser Netzwerk. Bei der Beantragung staatlicher Förderungen für die Aus- und/oder Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter (m/w/d) sind wir Ihr verlässlicher Partner.

  • Wir verfolgen die Entwicklungen im Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) genau und stehen Ihnen mit aktuellem Wissen beratend zur Seite.
  • Unsere Mehrsprachigkeit ermöglicht es uns, insbesondere auch Ukrainer professionell zur Berufskraftfahrerqualifikation zu begleiten.
  • Eine Übersicht über alle geförderten Kurse sowie weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Fahrschule B. Mülln – Ihrem Experten für berufliche Weiterbildung im Verkehrssektor.

Förderleistungen

Weiterbildungskosten

  • bis 9 Beschäftigte > bis zu 100%
  • 10-249 Beschäftigte > bis zu 50 %
  • 250-2499 Beschäftigte > bis zu 25%
  • Ab 2500 Beschäftigten > bis zu 20%

Arbeitsentgeltzuschüsse

  • bis 9 Beschäftigte > bis zu 75%
  • 10-249 Beschäftigte > bis zu 50 %
  • 250-2499 Beschäftigte > bis zu 25%
  • Erfolgt die Teilnahme an einer Weiterbildung mit dem Ziel einen Berufsabschluss zu erwerben, ist eine Förderung von bis zu 100% möglich.

Vorteile bei uns:

  • alle Kurse sind förderbar (bis 100%)
  • kostenlose und unverbindliche Beratung
  • langjährige Erfahrungen mit Behörden
  • unsere Dozenten vermitteln ihr wissen: qualifiziert, praxisnah, methodisch

Antragstellung? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen.
Telefonische Beratung & Informationen

Fax. (0 70 24) 8 03 61 18

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