Förderung nach dem
Qualifizierungschancengesetz
(für Arbeitgeber)

Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz (ehem. WeGebAU)

Firmen können dank des Qualifizierungschancengesetzes einen Bildungsgutschein für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantragen. Unsere Kurse können über die Agentur für Arbeit mit bis zu 100 % gefördert werden! Grundlage ist der § 82 SGB III des Qualifizierungschancengesetzes. Mehr dazu hier.

Was bedeutet Qualifizierungschancengesetz (ehem. WeGebAU)?

Die Bundesagentur für Arbeit förderte überwiegend Weiterbildungen für Arbeitssuchende, gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmer. Das hat sich mit einem neuen Gesetz geändert: ab 01.01.2019 gibt es einen Rechtsanspruch für alle Arbeitnehmer (m/w/d), sich beruflich weiterzubilden.

Grundlage ist der § 82 SGB III des Qualifizierungschancengesetzes. Dieser besagt, dass alle Arbeitnehmer (m/w/d), die beruflich weiterkommen wollen, auch die Chance auf Weiterbildung und Qualifizierung bekommen sollen. Dazu wird das bisherige Programm der Bundesagentur „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAu) auf alle Arbeitnehmer ausgeweitet.

Wer wird gefördert?

  •         Gering qualifizierte Beschäftigte mit dem Ziel, direkt oder schrittweise einen Berufsabschluss zu erwerben
  •         Personen, die mindestens 3 Jahre einer beruflichen Tätigkeit nachgehen und deren Berufsabschluss mindestens 4 Jahre zurückliegt.
  •         Personen, die bisher noch keine Förderung über das Chancenqualifizierungsgesetz erhalten haben
  •         Qualifizierte Beschäftigte, denen im Rahmen einer Fortbildung Fertigkeiten, Kenntnisse oder Fähigkeiten vermittelt werden

Was wird gefördert?

Zuschüsse zu Lohn- und Fortbildungskosten (bis zu 100%) sind im Einzelnen möglich. Förderung ausschließlich für Weiterbildungskurse mit mehr als 120 UE (1UE = 45Min) Umfang.

Die Bundesagentur für Arbeit bezahlt die Lehrgangskosten. Stellen Unternehmen ihre Arbeitnehmer während der Weiterbildung bei vollem Gehalt frei, gewährt die Bundesagentur zusätzlich auch Lohnkostenzuschüsse.

Förderleistungen

Weiterbildungskosten

  • bis 9 Beschäftigte > bis zu 100%
  • 10-249 Beschäftigte > bis zu 50 %
  • 250-2499 Beschäftigte > bis zu 25%
  • Ab 2500 Beschäftigten > bis zu 20%

Arbeitsentgeltzuschüsse

  • bis 9 Beschäftigte > bis zu 75%
  • 10-249 Beschäftigte > bis zu 50 %
  • 250-2499 Beschäftigte > bis zu 25%
  • Erfolgt die Teilnahme an einer Weiterbildung mit dem Ziel einen Berufsabschluss zu erwerben, ist eine Förderung von bis zu 100% möglich.

Vorteile bei uns:

  • alle Kurse sind förderbar (bis 100%)
  • kostenlose und unverbindliche Beratung
  • langjährige Erfahrungen mit Behörden
  • unsere Dozenten vermitteln ihr wissen: qualifiziert, praxisnah, methodisch

Antragstellung? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen.
Telefonische Beratung & Informationen

Fax. (0 70 24) 8 03 61 18

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