BKF Weiterbildung
(Module)
BUS / LKW WEITERBILDUNG
BKF Weiterbildung (Module)
Bus / LKW Weiterbildung
Bus / LKW Weiterbildung
Modul 1
Eco-Training &
Assistenzsysteme
- 1.1 Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette
- 1.2 Kenntnis der technischen Merkmale und Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
- 1.3 Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
Modul 2
Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
- 2.1 Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr
- 2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
- 2.3 Kenntnis der Vorschriften für den Personenkraftverkehr
Modul 3
Gefahrenwahrnehmung
- 1.2 Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
- 1.3a Fähigkeit, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich anzupassen
- 1.5 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
- 1.6 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch
- richtige Benutzung des Fahrzeugs
- 3.1 Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- 3.4 Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
- 3.5 Fähigkeiten zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen
Modul 4
Schadensprävention
- 1.4 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
- 2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
- 3.1 Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- 3.2 Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
- 3.3 Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
- 3.6 Fähigkeiten zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
- 3.7 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeld des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung
- 3.8 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenkraftverkehrs und der Marktordnung
Modul 5
Sicherheit für Ladung & Fahrgast
- 1.4 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
- 1.5 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
- 1.6 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch
- richtige Benutzung des Fahrzeugs
zu je 7 Std. = insgesamt 35 Std.
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