BKF Weiterbildung
(Module)

BUS / LKW WEITERBILDUNG

BKF Weiterbildung (Module)
Bus / LKW Weiterbildung

Modul 1

Eco-Training &
Assistenzsysteme

  • 1.1 Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette
  • 1.2 Kenntnis der technischen Merkmale und Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
  • 1.3 Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs

Modul 2

Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber

  • 2.1 Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr
  • 2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
  • 2.3 Kenntnis der Vorschriften für den Personenkraftverkehr

Modul 3

Gefahrenwahrnehmung

  • 1.2 Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
  • 1.3a Fähigkeit, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich anzupassen
  • 1.5 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
  • 1.6 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch
  • richtige Benutzung des Fahrzeugs
  • 3.1 Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • 3.4 Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
  • 3.5 Fähigkeiten zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen

Modul 4

Schadensprävention

  • 1.4 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
  • 2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
  • 3.1 Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • 3.2 Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
  • 3.3 Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
  • 3.6 Fähigkeiten zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
  • 3.7 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeld des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung
  • 3.8 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenkraftverkehrs und der Marktordnung

Modul 5

Sicherheit für Ladung & Fahrgast

  • 1.4 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
  • 1.5 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
  • 1.6 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch
  • richtige Benutzung des Fahrzeugs

zu je 7 Std. = insgesamt 35 Std.

 

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