Motorrad Führerscheinklasse
AM / Kleinkrafträder

AM / Kleinkrafträder

Motorrad Führerscheinklasse AM / Kleinkrafträder – Informationen

Mindestalter / Vorbesitz / Unterlagen für Antrag

Mindestalter: 15 Jahre

Vorbesitz: Nein
Eingeschlossene Klasse: – 

Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Motorrad Führerscheinklasse AM / Kleinkrafträder -Informationen

Für alle AM-Fahrzeuge gilt: 

  • bbH 45 km/h 
  • Hubraum – Verbrennungsmotor max. 50 cm³ – Dieselmotor max. 500 cm³ 

a) Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klasse L1e-B8) ohne Beiwagen (Ausnahme: die Klasse AM wurde vor dem 24.08.17 erteilt); Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW. 

b) Dreirädrige Kleinkrafträder (EU-Klasse L2e8) Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW; Leermasse max. 270 kg (Ausnahme: die Klasse AM wurde vor dem 24.08.17 erteilt).

c) Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (EU-Klasse L6e8) Sitzplätze max. 2; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW; Leermasse max. 425 kg.

Ausbildung / Prüfung

Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie und Praxis

 

Wir stellen Ihnen für die Motorradausbildung die komplette Schutzkleidung (Helm, Jacke, Hose, Handschuhe und Stiefel) zur Verfügung. Die Ausleihe ist im Ausbildungspreis bereits inbegriffen, es entstehen hierfür keine zusätzlichen Kosten.

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Bilder vom Ausbildungsfahrzeug

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