Motorrad Führerscheinklasse
AM / Kleinkrafträder
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AM / Kleinkrafträder
Mindestalter / Vorbesitz / Unterlagen für Antrag
Mindestalter: 15 Jahre
Vorbesitz: Nein
Eingeschlossene Klasse: –
Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Motorrad Führerscheinklasse AM / Kleinkrafträder -Informationen
Für alle AM-Fahrzeuge gilt:
- bbH 45 km/h
- Hubraum – Verbrennungsmotor max. 50 cm³ – Dieselmotor max. 500 cm³
a) Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klasse L1e-B8) ohne Beiwagen (Ausnahme: die Klasse AM wurde vor dem 24.08.17 erteilt); Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW.
b) Dreirädrige Kleinkrafträder (EU-Klasse L2e8) Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW; Leermasse max. 270 kg (Ausnahme: die Klasse AM wurde vor dem 24.08.17 erteilt).
c) Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (EU-Klasse L6e8) Sitzplätze max. 2; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW; Leermasse max. 425 kg.
Ausbildung / Prüfung
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie und Praxis
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