Motorrad Führerscheinklasse B196
(125 ccm)

B196

Motorrad Führerscheinklasse Motorrad Führerscheinklasse B196

Mindestalter / Vorbesitz / Unterlagen für Antrag

Mindestalter: 25 Jahre
Mindestens 5 Jahre im Besitz von Führerschein Klasse B

Motorrad Führerscheinklasse B196 (125 ccm)
Informationen

neue Klasse für Motorrad A1 (125ccm)
(Schlüsselzahl B196)

Ausbildung / Prüfung

5 x 90 min Praxis
4 x 90 min Theorieunterricht (Motorrad)

Ohne Prüfung.
Es wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt – diese muss beim Landratsamt mit einem Passbild und dem bisherigen Führerschein vorgelegt werden.

Wir stellen Ihnen für die Motorradausbildung die komplette Schutzkleidung (Helm, Jacke, Hose, Handschuhe und Stiefel) zur Verfügung. Die Ausleihe ist im Ausbildungspreis bereits inbegriffen, es entstehen hierfür keine zusätzlichen Kosten.

Hier klicken & Weitere Informationen erhalten Sie über unsere telefonische Beratung oder Kontaktformular

Bilder vom Ausbildungsfahrzeug

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