Angebot zur Ausbildung von Hubarbeitsbühnen
Unsere Ausbildung soll den Teilnehmern die erforderlichen theoretischen wie praktischen Kenntnisse zum sicheren Umgang vermitteln und erfüllt gleichzeitig dem Unternehmer die gesetzliche Verpflichtung.
NEU: Das Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung BGG/GUV-G 966 verpflichtet seit April 2010 zur Ausbildung!
Zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken ist eine fortwährende Aktualisierung Ihres Wissens wichtig. Nicht nur das Arbeitsschutzgesetz, sondern auch berufsgenossenschaftliche Vorgaben sehen Erstausbildung und jährliche Fortbildungen für unterschiedlichste Tätigkeitsbereiche vor (Vorschrift: BGV A1 §7). So können Gefahren rechtzeitig erkannt und geeignete Gegenmaßnahmen getroffen werden.
Der sichere Umgang mit Arbeitsbühnen und auch Ladekrane und Stapler setzt voraus, dass der Bediener Kenntnisse über das fahrphysikalische Verhalten sowie die sichere Bedienung der Geräte hat. Die steigenden Unfallzahlen der Praxis zeigen jedoch, dass die erforderlichen Grundkenntnisse im Umgang damit fehlen.
Profitieren Sie von unseren Schulungen, die wir passgenau auf Ihre Wünsche abstimmen. Sprechen Sie uns an – wir erstellen gerne ein unverbindliches Angebot





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