Führerscheinklasen

Führerscheinklassen PKW, LKW, Motorrad etc.

Fahrzeug Klasse Erklärung Vorr. Einschluss
der Klassen
LKW C

Schwere LKW

Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen.

Über 3,5t zG nach oben keine Beschränkung auch mit Anhänger bis 750kg zG

*18 Jahre/ für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf “Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin” oder “Fachkraft im Fahrbetrieb” durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG

Mindestalter:
18*/21 Jahre

Vorbesitz:
B

Ausbildung:
Theorie und Praxis

Prüfung:
Theorie und Praxis

Prüfungsdauer:
75min.

C1

LKW
CE

Schwere Lastzüge 

Kraftwagen (der Klasse C) über 3,5 t zG

- nach oben keine Beschränkung 
- mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zG Anhänger über 750 kg

*18 Jahre/ für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf “Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin” oder “Fachkraft im Fahrbetrieb” durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG

Mindestalter:
18*/21 Jahre

Vorbesitz: 
C

Ausbildung:
Theorie und Praxis

Prüfung:
Theorie und Praxis

Prüfungsdauer:
75min.

C1E, BE, T

Bei Besitz von D1: D1E

Bei Besitz von D: DE


PKW
B

Kraftwagen bis 3,5t zG.

Mitführen von Anhängern

- Alle Anhänger bis 750kg zG.
- bei Anhängern mit einer zG. von mehr als 750kg ist die zG der Kombination auf 3,5t begrenzt.
-max. 8 Personen außer Fahrer 

Im Rahmen des begleitenden Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden.

Wegfall der Bestimmung *zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs* bei der Anhängerregelung.

Mindestalter:
17/18 Jahre

Vorbesitz: -

Ausbildung:
Theorie und Praxis

Prüfung:
Theorie und Praxis

Prüfungsdauer:
45min.

L, AM

PKW
B96

Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnug der Klasse B

Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750kg zG

Die zG der Fahrzeugkombination ist begrenzt auf max 4,25t

Im Rahmen des begleitenden Fahrens kann die Fahrerlaubnis mit 17 Jahren erworben werden.

Mindestalter:
17/18 Jahre

Vorbesitz: -

Ausbildung:
Theorie und Praxis
2,5h Theorie
3,5h Praktische Übungen
1h Fahren im Realverkehr

Prüfung:
-

 

PKW
BE

Kraftwagen der Klasse B und

Anhänger über 750kg, aber max. 3,5t zG.

Im Rahmen des begleitenden Fahrens kann die Fahrerlaubnis mit 17 Jahren erworben werden.

 

Mindestalter:
17/18 Jahre

Vorbesitz: B

Ausbildung:
Praxis

Prüfung:
 Praxis

Prüfungsdauer:
45min.

 
Motorrad M, AM, A1, A2, A Siehe Menü “Motorrad”    

zugmaschine

Zugmaschinen

L

a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max 25 km/h gefahren werden.

b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger

Mindestalter: 16 Jahre

Vorbesitz: -

Ausbildung: Theorie

Prüfung: Theorieprüfung

keine

zugmaschine

Zugmaschinen

T

a) Zugmaschinen, mit einer bbH von max. 60 km/h

b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen, mit einer bbH von max. 40 km/h

die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.

Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.

Mindestalter: 
16 für bbH bis 40km/h 
18 für bbH 1) über 40 bis 60km/h

Ausbildung: Theorie und Praxis 

Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Prüfungsdauer: 60 Min.

 AM, L
Bus D

Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind - auch mit Anhänger bis 750 kg zG.

a) 18 Jahre/für Bewerberbegrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 Km

b) bereits mit 20 Jahren

welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf, “Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin” oder Fachkraft im Fahrbetrieb” durchlaufen oder abgeschlossen haben.

c) bereits mit 21 Jahren nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs.1 Nr. 1 BKrFQG (umfangreiche IHK-Prüfung in Theorie und Praxis) oder, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km, nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2BKrFQG

d) bereits mit 23 Jahren die Klasse D (nicht DE) nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG

Mindestalter: 24

Vorbesitz: B

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung Praktische Prüfung

Prüfungsdauer: 75 Min.

C1
Bus DE

Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhäger über 750 kg zG 

Mindestalter: 24

Vorbesitz: D

Ausbildung: Praxis

Prüfung: Praktische Prüfung

Prüfungsdauer: 70 Min.

 

 D1E, BE

bei Besitz von C1: C1E

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