| Fahrzeug |
Klasse |
Erklärung |
Vorr. |
Einschluss der Klassen |
LKW |
C |
Schwere LKW
Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen.
Über 3,5t zG nach oben keine Beschränkung auch mit Anhänger bis 750kg zG
*18 Jahre/ für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf “Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin” oder “Fachkraft im Fahrbetrieb” durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG
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Mindestalter: 18*/21 Jahre
Vorbesitz: B
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie und Praxis
Prüfungsdauer: 75min.
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C1 |
 LKW |
CE |
Schwere Lastzüge
Kraftwagen (der Klasse C) über 3,5 t zG
- nach oben keine Beschränkung - mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zG Anhänger über 750 kg
*18 Jahre/ für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf “Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin” oder “Fachkraft im Fahrbetrieb” durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG
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Mindestalter: 18*/21 Jahre
Vorbesitz: C
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie und Praxis
Prüfungsdauer: 75min.
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C1E, BE, T
Bei Besitz von D1: D1E
Bei Besitz von D: DE
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 PKW |
B |
Kraftwagen bis 3,5t zG.
Mitführen von Anhängern
- Alle Anhänger bis 750kg zG. - bei Anhängern mit einer zG. von mehr als 750kg ist die zG der Kombination auf 3,5t begrenzt. -max. 8 Personen außer Fahrer
Im Rahmen des begleitenden Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden.
Wegfall der Bestimmung *zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs* bei der Anhängerregelung.
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Mindestalter: 17/18 Jahre
Vorbesitz: -
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie und Praxis
Prüfungsdauer: 45min.
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L, AM |
 PKW |
B96 |
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnug der Klasse B
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750kg zG
Die zG der Fahrzeugkombination ist begrenzt auf max 4,25t
Im Rahmen des begleitenden Fahrens kann die Fahrerlaubnis mit 17 Jahren erworben werden.
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Mindestalter: 17/18 Jahre
Vorbesitz: -
Ausbildung: Theorie und Praxis 2,5h Theorie 3,5h Praktische Übungen 1h Fahren im Realverkehr
Prüfung: -
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 PKW |
BE |
Kraftwagen der Klasse B und
Anhänger über 750kg, aber max. 3,5t zG.
Im Rahmen des begleitenden Fahrens kann die Fahrerlaubnis mit 17 Jahren erworben werden.
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Mindestalter: 17/18 Jahre
Vorbesitz: B
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praxis
Prüfungsdauer: 45min.
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| Motorrad |
M, AM, A1, A2, A |
Siehe Menü “Motorrad” |
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Zugmaschinen
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L |
a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max 25 km/h gefahren werden.
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger
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Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz: -
Ausbildung: Theorie
Prüfung: Theorieprüfung
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keine |
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Zugmaschinen
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T |
a) Zugmaschinen, mit einer bbH von max. 60 km/h
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen, mit einer bbH von max. 40 km/h
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.
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Mindestalter: 16 für bbH bis 40km/h 18 für bbH 1) über 40 bis 60km/h
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Prüfungsdauer: 60 Min.
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AM, L |
| Bus |
D |
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind - auch mit Anhänger bis 750 kg zG.
a) 18 Jahre/für Bewerber, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 Km
b) bereits mit 20 Jahren
welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf, “Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin” oder Fachkraft im Fahrbetrieb” durchlaufen oder abgeschlossen haben.
c) bereits mit 21 Jahren nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs.1 Nr. 1 BKrFQG (umfangreiche IHK-Prüfung in Theorie und Praxis) oder, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km, nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2BKrFQG
d) bereits mit 23 Jahren die Klasse D (nicht DE) nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG
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Mindestalter: 24
Vorbesitz: B
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung Praktische Prüfung
Prüfungsdauer: 75 Min.
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C1 |
| Bus |
DE |
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhäger über 750 kg zG
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Mindestalter: 24
Vorbesitz: D
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praktische Prüfung
Prüfungsdauer: 70 Min.
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D1E, BE
bei Besitz von C1: C1E
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